Auf Antrag der Ghibellinen soll folgender Verfassungsartikel in die VErfassung aufgenommen werden.
Artikel 2ƒ: Les Vice-Royaumes - Die Vize-Königreiche
Der Kaiser kann nach seiner, freier und stets richtiger Entscheidung, in Teilen des Reiches Vize-Königreiche errichten und auflösen, für diese Vize-Könige ernennen oder entlassen und beliebige Rechte die er selbst hat an die Vize-Könige delegieren. Entscheidungen des Vize-Königs sind so zu bewerten, als hätte sie der Kaiser selbst getroffen wobei sich der Kaiser auch alle Entscheidungen von Vize-Königen anrechnen lassen muss, als hätte er die Entscheidungen selbser getroffen.Errichtete Vize-Königreiche werden in diesem Verfassungsartikel lediglich deklaratorisch gelistet, eine Änderung an den Vize-Königreichen stellt keine Verfassungsänderung da. Bislang wurde folgende Vize-Königreiche errichtet bzw. aufgelöst:
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