Werte Konventsmitglieder. In Anregung der Connetable Anielle Saint-Just würde die kaiserliche Regierung, namentlich der Seneschall, in personam ich gerne einen Artikel in die Verfassung aufnehmen, der die Position eines Colonel-General in Artikel 53 der Verfassung regelt. Die Vorlage erfolgt auf Antrag der Ghibellinen. Aus Tradition muss ich verkünden, der Antrag ist nicht frei von Imperialismus. Ich bitte um Abstimmung mir einen dahingehenden Auftrag zu erteilen.
Artikel 53: Le Colonels-General
Die Wiederaufnahme des Spielbetriebes ist mit einem Zeitsprung von sechs Monaten verbunden. Als Faustregel soll hier gelten, dass alle Postings vor dem 01.02.2023 vor dem Zeitsprung anzusiedeln sind, alle Postings seit dem 01.02.2023 nach dem Zeitsprung zu verorten sind. Was in der Zwischenzeit geschehen ist werden wir für die einzelnen Plots separat festlegen und an geeigneter Stelle veröffentlichen. Dies wird zumeist durch ein Posting in den offenen Threads geschehen. Diese Aktion basiert auch auf dem Gedanken, dass der Spielbetrieb gestrafft werden soll um sich auf eine kleine Anzahl von offenen Handlungssträngen fokussieren zu können. Näheres ist noch festzulegen, Fragen können jederzeit an die Kaiserin oder den Seneschall gestellt werden.
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Die Abstimmung zum Thema "Artikel 53: Le Colonels-General" im Salle des Porcelets Étrangers hat begonnen. -
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(Dieser Beitrag wurde automatisch erstellt.)
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Paul Savary, welcher gerade austreten war hörte noch auf dem Flur die Stimmabgaben und hetzte mit einiger Verspätung in den Saal
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Da dies in meinen Augen ein Unentschieden ist, möchte ich die Mitglieder der Haut-Cour um Ihre Entscheidung bitten.
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Das kaiserliche Haus unterstützt den Antrag. Möge er einen Entwurf machen und hier vorlegen.
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Auch das königliche Haus unterstützt den Antrag.
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Ich bedanke mich für die Bestätigung
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Robert Duroc
Hat das Thema geschlossen. -
Werte Konventsmitglieder. Dem Auftrag des Konvents folgend, legt die Regierung des Empire Outremer den eigentlich tradierten Artikel 53 der Verfassung wie folgt vor:
Artikel 53: Le Colonels-General
Der Colonel Général ist eine militärische Dienststellung eines höherrangigen Offiziers, der allen Regimentern einer Waffengattung vorangestellt ist und grundsätzlich über diese auch den Oberbefehl führt. Der Rang eines Colonel-General wird nur an Militärs der Rangstufen Marschall und General de Division vergeben. Der Colonel-General hat ein Vorschlags- und Vetorecht bei der Bestallung der Colonels der Regimenter seiner Waffengattung. Die Schaffung eines Colonel-General für eine einzelne Waffengattung bedarf der Zustimmung des Konvents. Bislang wurden folgende Colonel-General Positionen eingerichtet:
- Colonel-General de Hussards für den Marechal d´Outremer Frederic Marmont
- Colonel-General de Pikeniers für den Grand Chambrier d´Outremer Roger de Saint-Omer
Die Vorlage erfolgt auf Antrag der Ghibellinen. Aus Tradition muss ich verkünden, der Antrag ist nicht frei von Imperialismus. Ich bitte um Abstimmung über die Einfügung des Artikels 53.
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