Artikel 6 Räte

Die Wiederaufnahme des Spielbetriebes ist mit einem Zeitsprung von sechs Monaten verbunden. Als Faustregel soll hier gelten, dass alle Postings vor dem 01.02.2023 vor dem Zeitsprung anzusiedeln sind, alle Postings seit dem 01.02.2023 nach dem Zeitsprung zu verorten sind. Was in der Zwischenzeit geschehen ist werden wir für die einzelnen Plots separat festlegen und an geeigneter Stelle veröffentlichen. Dies wird zumeist durch ein Posting in den offenen Threads geschehen. Diese Aktion basiert auch auf dem Gedanken, dass der Spielbetrieb gestrafft werden soll um sich auf eine kleine Anzahl von offenen Handlungssträngen fokussieren zu können. Näheres ist noch festzulegen, Fragen können jederzeit an die Kaiserin oder den Seneschall gestellt werden.
  • Artikel 6: Le Conseils - Die Räte

    Artikel 6: Le Conseils - Die Räte

    Es gibt fünf verschiedene Ratsgremien in Outremer deren Wappen mit einem Wappenring mit fünf Saphiren im Perlenschriff geziert wird.

    § 6.1 Le Conseil d'Etat - Der Staatsrat

    Der Staatsrat setzt sich aus beliebig vielen Mitgliedern zusammen die vom Kaiser ernannt werden. Die Bestallung der Mitglieder des Staatsrates endet durch den Tod, durch Rücktritt oder durch Entlassung durch den Kaiser. Der Staatsrat kann Mitglieder des Tribunals und Mitglieder der Notablenversammlung mit einfacher Mehrheit suspendieren.

    § 6.2 Le Conseil de Sceau - Der Siegelrat

    Der Siegelrat setzt sich aus zwei vom Senat gewählten Senatoren, dem Kanzler, dem Großsiegelbewahrer und einem, durch das Los bestimmten Notablen zusammen. Sie vom Senat zu bestimmenden Sitze können vom Senat jederzeit neu besetzt werden. Der durch Los bestimmte Sitz wird jedes Jahr am 14. September, dem Fest Kreuzerhöhrung (Festum in exaltatione sanctae Crucis) neu ausgelost. Die Mitgliedschaft im Siegelrat endet ansonsten durch den Tod und durch Rücktritt. Der Siegelrat hat die Aufgabe, über Standesfestsetzungen und Standeserhöhungen von Familien und Einzelpersonen zu beschließen wobei Festlegungen für Familien der Mitzeichnung von Senat und Konvent bedürfen. Entscheidungen des Siegelrates erhalten nach Gegenzeichnung durch den Kaiser Gesetzeskraft.

    § 6.3 Le Conseil d'Anciens - Der Rat der Alten

    Der Rat der Alten setzt sich aus beliebig vielen Mitgliedern zusammen wobei die Mitglieder des Rats der Alten werden durch altersbedinge Auswahl bestimmt werden. Die Auswahl erfolgt aus dem Konvent, dem Senat und dem dem Tribunal. Die Bestallung der Mitglieder des Rats der Alten endet durch den Tod, durch Rücktritt oder durch Entlassung durch den Kaiser.Der Rat der Alten hat das Recht die Exekutive zu beraten.

    § 6.4 Le Conseil de la Reunion - Der Reunionsrat

    Der Reunionsrat setzt sich aus dem Connetable, dem Aussenminister, dem Kriegsminister und zwei aus der Mitte der Marschälle von den Marschällen gewählten Mitgliedern zusammen. Die gewählten Mitglieder sind auf zwei Jahre gewählt. Ein Ausscheiden ist nur durch den Tod und dauerhafte Amtsunfähigkeit möglich. Der Reunionsrat hat die Aufgabe, den Artikel 7 "Les États Frères - Die Bruderstaaten" der Verfassung zu hüten, zu hegen und durch wohlwollende Interpretationen auszulegen. Entscheidungen des Reunionsrates erhalten nach Gegenzeichnung durch den Kaiser Gesetzeskraft.

    § 6.5 Le Conseil des Lupes - Der Wolfsrat

    Nach dem Tode des letzten Grand-Louvetier und dem damit verbundenen Aussterben der Familie de la Pole im Jahre 1972 wurde die Position nicht wieder vergeben und ist seither vakant. Die Aufgeben wurden auf den daraufhin gegründeten Wolfsrat übertragen. Der Wolfsrat setzt sich aus den Vertretern dreier Familles de Premier Cru Classé zusammen. Dies sind die Familien Brienne, Lusignan und Trencavel. Der Kaiser bestimmt nach eigenem Belieben, genialem Gutdünken und weiser Voraussicht eines der Mitglieder einer jeder dieser Familien in den Wolfsrat. Der Vertreter der Familie Lusignan im Wolfrat ist gleichzeitig Grand-Maitre de Ceremonies. Er trägt traditionell den Titel Louvetier-Charmant*. Der Vertreter der Familie Brienne im Wolfrat ist gleichzeitig Grand-Bouteiller. Er trägt traditionell den Titel Louvetier-Écharper**. Der Vertreter der Familie Trencavel im Wolfrat ist gleichzeitig Grand-Chambellan. Er trägt traditionell den Titel Louvetier-Voyage***.


    *volkstümlich "der reizende Wolf"; ** volkstümlich "der reissende Wolf"; *** volkstümlich "der reisende Wolf"