Artikel 11ƒ: Le Grand-Offices de la Couronne - Die Großämter
Die Grand-Offices de la Couronne (Großämter der Krone) Outremers sind Verwaltungsämter, die dem Kaiser persönlich unterstellt sind. Die Ämter sind nicht übertragbar, nicht vererbbar und nicht handelbar. Die Inhaber der Großämter werden vom Kaiser ernannt. Dies kann in Persona oder in Functio geschehen. Die Inhaber der Großämter der Krone haben auf der Banc de l'Hermin einen Sitz im Reichstag (Artikel 4φ). Weitere Großämter können durch kaiserliches Dekret eingerichtet werden. Die Bestallung der Inhaber der Großämter endet entweder durch den Tod, durch Rücktritt oder durch Entlassung durch den Kaiser. Die Amtsträger werden mit Exzellenz angeredet. Die Großämter der Krone sind
Paragraph 11ƒ.1: Le Grand-Maitre du Palais
Der Großmeister des Palastes
Das Amt des Grand-Maitre du Palais wurde 2004 unter dem Namen Grand-Marechal du Palais geschaffen und trägt seinen heutigen un nunmehr endgültigen Namen seit der Verwaltungsreform 2013. Der vom Kaiser auf Zeit ernannte Großmeister des Palastes ist für ... verantwortlich, ihm obliegt auch die ....
Paragraph 11ƒ.2: Le Grand-Marechal
Der Großmarschall
Der Großmarschall ist der kaiserliche Vertreter bei der Martiale gemäß Präambel γ.5 der Verfassung. Der Großmeister der Templer übt in Personalunion das Amt des Grand-Marechal aus.
§ 11ƒ.3: Le Grand-Fauconnier - Der Großfalkner
Das ursprünglich 1205 geschaffene Amt des Großfalkners ist neben dem Erzjägermeister und dem Großwolfsjäger einer der Tresviri Venationis Regiae und ursprünglich nach dem Kollegialitätsprinzip mit der Aufgabe betraut, die königlichen Jagden zu organisieren. Zudem oblag ihm Hege und Pflege der königlichen Falken, die er auch in heutiger Zeit noch zu verantworten hat, auch wenn die Beizjagd kaum mehr gepflegt wird. An diese, fast schon archaische Historie erinnert heute noch die mit dem Amte des Großfalkners verbundene Seigneurie Château Calon-Ségur im Department Chinian. Seit der Verfassungsreform des Jahres 1972 ist der Großfalkner zudem der Schirmherr, Mentor und Lenker des Raumfahrtprogramms des Empire Outremer. Bei offiziellen Anlässen trägt er einen Tau-Stab mit einem Buse de Harris und eine Feuerwerksrakete bei sich.
Paragraph 11ƒ.4: Le Grand-Aumonier
Der Großalmosenier
Der Grand-Aumonier ist die erste Instanz zur Sichtung von Gnadengesuchen, Bettelbriefen und Drohbriefen und trifft eine erste Vorauswahl wer gegnadigt, beschenkt oder verfolgt werden soll. Zusätzlich behütet er die Caisse Enregistreuse Noir. Der Erbischof von Tyr ist immer auch der Grand-Aumonier d'Empire Outremer.
Paragraph 11ƒ.5: Le Grand-Prieur
Der Großprior
Der Großprior ist der kaiserliche Vertreter bei der Bigottive gemäß Präambel Gamma der Verfassung. Der Großprior führt auch das Schwurregister. Der Erbischof von Corinnis ist immer auch der Grand-Prior d'Empire Outremer.
Paragraph 11ƒ.6: Le Grand-Electeur
Der Großwahlherr
Das Amt des Graßwahlherrn wurde 2004 geschaffen. Der Großwahlherr ist der kaiserliche Vertreter bei der Electorative gemäß Präambel Gamma der Verfassung.
Paragraph 11ƒ.7: Le Garde de Sceaux
Der Großsiegelbewahrer führt das Adelsregister, ist Mitglied im Siegelrat und Gardien der Heiligen Lanze.
Paragraph 11ƒ.8: Le Grand-Ecuyer
Der Großstallmeister
Der Großstallmeister ist für dem kaiserlich-königlichen Marstall verantwortlich. Ihm unterstehen sowohl die kaiserlichen Güter Brieuc, Paradis-des-Brebis und Cinq-Mars, als auch die Segnieurien des Herrscherhauses. Die Zuständigkeit des Großstallmeisters erstreckt sich auch auf die Ausbildung des Adels in den militärischen Künsten im gesamten Reiche. Folglich darf er bei den offiziellen Zeremonien außerhalb des Palastes auch das Reichsschwert "Épée de l'Empire" tragen, dessen Gardien er auch ist.
Paragraph 11ƒ.9: Le Grand-Prevot
Der Großprobst
Der vom Kaiser auf Zeit ernannte Großpropst ist für die Sicherheit am Hof verantwortlich, ihm obliegt auch die Jurisdiktion über die kaiserlichen und königlichen Wachen, wobei der Großprobst stets und immerdar aus den Reihen der Martiale zu wählen ist.