Artikel 12: Le Chancelier d'Outremer
Der Kanzler
Der Kanzler steht dem Ressort de Couronne (Artikel 14ϙ) vor, er wird vom Kaiser aus dem Kreise der Wahlberechtigten ernannt. Der Kanzler kann vom Kaiser entlassen werden. Bei Vakanz des Amtes nimmt der Seneschall die Rechte und Pflichten des Kanzler vollumfänglich war. Der Kanzler siegelt mit dem sogenannten Kopfsiegel welches an den Sieg bei Acinqur im Jahre 1307 erinnert. Mit dem Amt ist der Titel des Duché Titulaire de Sinequr Bovino verbunden.
Le Couronne de l'Empire - Die Reichskrone
Die zu den Vieille Ericodien d'Empire gehörende Krone entstand Anfang des 9. Jahrhunderts. Sie besteht aus einem sechsteiligen, grünemaillierten und mit 22 Edelsteinen besetzten goldenen Reifen. Im Innern befindet sich ein eiserner Reif, der angeblich aus einem Nagel vom Kreuz Christi hergestellt wurde und unter dem volkstümlichen Namen "Nagelkrone" namensgebend für die Krone ist, was, glaubt man denn dem Volkmund, auf ein Treffen des Herrenbruders mit Marie Madeleine am Rande der Hochzeit von Kanaan zurückgeht. Gardien der Reichskrone ist der amtierende Kanzler.
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