Beiträge von Robert Duroc im Thema „Artikel 6: Le Conseils - Die Räte“

Die Wiederaufnahme des Spielbetriebes ist mit einem Zeitsprung von sechs Monaten verbunden. Als Faustregel soll hier gelten, dass alle Postings vor dem 01.02.2023 vor dem Zeitsprung anzusiedeln sind, alle Postings seit dem 01.02.2023 nach dem Zeitsprung zu verorten sind. Was in der Zwischenzeit geschehen ist werden wir für die einzelnen Plots separat festlegen und an geeigneter Stelle veröffentlichen. Dies wird zumeist durch ein Posting in den offenen Threads geschehen. Diese Aktion basiert auch auf dem Gedanken, dass der Spielbetrieb gestrafft werden soll um sich auf eine kleine Anzahl von offenen Handlungssträngen fokussieren zu können. Näheres ist noch festzulegen, Fragen können jederzeit an die Kaiserin oder den Seneschall gestellt werden.

    Basierend auf der Präambel Beta der Verfassung ...


    Die Verfassung des Empire Outremer basiert auf überliefertem Gewohnheitsrecht. Dieses zu bewahren und zu kodifizieren ist die Aufgabe aller staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen.


    ... stelle ich hiermit den Antrag der Rational-Liberalen-Liste und der Fraktionen der Kaisertreuen, folgenden Wortlaut des Artikels 6 in der Verfassung zu ändern, zur Abstimmung.


    Artikel 6: Le Conseil d'Etat - Der Staatsrat (alte Fassung)

    1. Der Staatsrat setzt sich aus beliebig vielen Mitgliedern zusammen.
    2. Die Mitglieder des Staatsrats werden vom Kaiser ernannt.
    3. Die Bestallung der Mitglieder des Staatsrates endet
      1. durch den Tod.
      2. durch Rücktritt.
      3. durch Entlassung durch den Kaiser.
    4. Der Staatsrat
      1. kann Mitglieder des Tribunals mit einfacher Mehrheit suspendieren.
      2. kann Mitglieder der Notablenversammlung mit einfacher Mehrheit suspendieren.


    Artikel 6: Le Conseils - Die Räte

    1. Le Conseil d'Etat - Der Staatsrat
      1. Der Staatsrat setzt sich aus beliebig vielen Mitgliedern zusammen.
      2. Die Mitglieder des Staatsrats werden vom Kaiser ernannt.
      3. Die Bestallung der Mitglieder des Staatsrates endet
        1. durch den Tod.
        2. durch Rücktritt.
        3. durch Entlassung durch den Kaiser.
      4. Der Staatsrat
        1. kann Mitglieder des Tribunals mit einfacher Mehrheit suspendieren.
        2. kann Mitglieder der Notablenversammlung mit einfacher Mehrheit suspendieren.


    Numerantur sententiae, non ponderantur