Artikel 18: La Circonscriptions - Die Wahlbezirke
In Erinnerung an die Heerbanner (Bannière de l’Armee) der inzwischen ausgestorbenen oder nicht mehr ebenbürtigen Familien Bourchier, Bures, Clare, de Lacy, de Milly, Montlhéry, de la Pole, le Puiset, Toron und de Vere wurden nach diesen, die Kreuzzüge in herausragender Weise prägenden Geschlechtern, die senatorischen Wahlbezirke (Circonscriptions Senatorienne) benannt, wohingegen die Namen der konventorischen Wahlbezirke (Circonscriptions Konventorienne) die ebenso berühmten, allerdings immer noch und stets blühenden Familien Blois, Brienne, Courtenay, Dampierre, Hauteville, Lusignan, Montferrat, Montfort, Percy und Trencavel zu preisen bestimmt wurden. Für jeden senatorischen bzw. konventorischen Wahlbezirk gibt es einen Sitz im Senat bzw. Konvent, wobei die Kandidaten ihren festen Wohnsitz in ihrem Wahlbezirk haben müssen.
Die senatorischen Wahlbezirke (Circonscriptions Senatorienne, gelbe Grenzen, Heraushebung in Flächenfarbe) decken sich mit den konventorischen Wahlbezirken (Circonscriptions Konventorienne, rote Grenzen) nicht, umfassen aber auch östliche Verwaltungseinheiten von Neuf-Dreux und der Sogdiane, in denen noch kein passives Wahlrecht für den Konvent gegeben ist.