Artikel 31 Instanzen

Die Wiederaufnahme des Spielbetriebes ist mit einem Zeitsprung von sechs Monaten verbunden. Als Faustregel soll hier gelten, dass alle Postings vor dem 01.02.2023 vor dem Zeitsprung anzusiedeln sind, alle Postings seit dem 01.02.2023 nach dem Zeitsprung zu verorten sind. Was in der Zwischenzeit geschehen ist werden wir für die einzelnen Plots separat festlegen und an geeigneter Stelle veröffentlichen. Dies wird zumeist durch ein Posting in den offenen Threads geschehen. Diese Aktion basiert auch auf dem Gedanken, dass der Spielbetrieb gestrafft werden soll um sich auf eine kleine Anzahl von offenen Handlungssträngen fokussieren zu können. Näheres ist noch festzulegen, Fragen können jederzeit an die Kaiserin oder den Seneschall gestellt werden.
  • Artikel 31: L’Instance Suprême - Die Oberste Instanz

    Artikel 31: L’Instance Suprême - Die Oberste Instanz

    Die Oberste Instanz für alle Urteilsverkündigungen im Empire Outremer ist das Tribunal de Justice (siehe Artikel 4). Gegen die Urteile des Tribunals sind keine Berufungen möglich, lediglich Gnadengesuche an den Kaiser, welche über den kaiserlichen Vertreter bei der Iudikative, den Grand-Accusateur, eingereicht werden müssen, habe aufschiebende Wirkung. Vor dem Tribunal besteht kein Anspruch auf rechtliches Gehör, weder der Gesetzesvorbehalt (nulla poena sine lege scripta), noch das Bestimmtheitsgebot (nulla poena sine lege certa) oder das Rückwirkungsverbot (nulla poena sine lege praevia) schränken die Entscheidungsfindung des Tribunals ein.