Artikel 16: La Structure de l’Empire - Der Aufbau des Reiches
An der Spitze des Reichsregierung steht der Kaiser. Der Kaiser wird vom Senat auf Lebenszeit gewählt. Das Reich gliedert sich in Regionen.
§16.1 Le Regions - Die Regionen des Empire Outremer
Das Reich gliedert sich in die sechs Regionen Cor Aureum, Oqcitaine, Levante, Etat de la Mer, Irridante und Carthage auf. An der Spitze der Regionalregierung steht der Palatin. Der Palatin wird für die Regionen Cor Aureum, Oqcitaine, Levante und Irridante vom Kaiser ernannt.
§16.1.1 Die Region Cor Aureum
Die Region Cor Aureum (kurz Coeur, oϙc. Ϙor Aure) ist unabdingbarer Bestandteil des Empire Outremer. Die Haupstadt ist Corinnis (oϙc. Ϙorinne). Die Region gliedert sich in die Provinzen Neuf-Anjou (kurz Anjou), Arcadie (oϙc. Arϙardie), Neuf-Berry (kurz Berry), Etrurie, Guyenne-sur-Mer (kurz Guyenne) und Medoc (oϙc. Medoϙ).
§16.1.2 Die Region Oqcitaine
Die Region Oqcitaine (oϙc. Oϙcitaine) ist unabdingbarer und unerfüllter Bestandteil des Empire Outremer. Die Hauptstadt ist Acre (oϙc. Aϙre). Die Region gliedert sich in die Provinzen Lorien, Igraine, Moria und Morven, das Protektorat Neuf-Vendome (kurz Vendome) und das Exarchat Haut-Valois (kurz Valois).
§16.1.3 Die Region Levante
Die Region Levante ist unabdingbarer und unerfüllter Bestandteil des Empire Outremer. Die Hauptstadt ist Caesare-sur-Mer. Die Region gliedert sich in die Provinz Artois-Oriental (kurz Artois), das Protektorat Morgaine und die Exarchate Mésopotamie, Punie und Solyma.
§16.1.4 Die Region Etat de la Mer
Die Region Etat de la Mer (kurz Mer) ist unabdingbarer und unerfüllter Bestandteil des Empire Outremer. Die Hauptstadt ist Fiorinde. Der Ministre de la Marine ist in Personalunion auch Palatin de l‘Etat de Mer. Die Region gliedert sich in die Protektorate Ile Neuf-Candia (kurz Candia), Ile Spinalonga (kurz Spinalonga) und Supremer sowie die Exarchate Anturie, Darien, Terre-Lezarde und Pahlawan.
§16.5 Die Region Irridante
Die Region Irridante ist unabdingbarer und unerfüllter Teil des Empire Outremer. Die Hauptstadt ist noch unbefreit. Die Region gliedert sich in die Provinz Neuf-Dreux (kurz Dreux), das Protektorat Sogdiane und die Exarchate Drangiane, Neuf-Evreux (kurz Evreux), Medie, Parthie und Sogdiane.
§16.1.6 Die Region Carthage
Die Region Carthage ist unabdingbarer und unerfüllter Teil des Empire Outremer. Die Hauptstadt ist noch unbefreit. Der Ministre de la Colonies ist in Personalunion auch Palatin de Carthage. Die Region gliedert sich in die Exarchate Bechar, Elam, Morcia, Moretanie-Orientale und Moretanie-Occidentale.
§16.2 Le Provinces, Protectorats et Exarchats - Die Provinzen des Reiches
Das Reich gliedert sich in Provinzen, Protektorate und Exarchate. An der Spitze der Provinzregierung steht der Praefect. Der Praefect wird vom Seneschall ernannt. Die Provinz gliedert sich in Departements, Gouvernements und autonome Gebiete. Die Vorstufe zur Provinz ist das Protektorat. An der Spitze der Protektoratsverwaltung steht der Protecteur im Range eines Marschalls. Der Protecteur wird vom Connetable ernannt. Die Gliederung der Protektorats wird durch das Gesetz bestimmt. Die Vorstufe zur Provinz ist das Exarchat, wobei Exarchate kein Teil des Empire Outremer sind sondern vielmehr ein Auftrag an dieses, auch diese Ländern die Wohltaten des Reiches näher zu bringen.
§16.3 Le Departments, Gouvenements et Autonomes
An der Spitze der Departementsregierung steht der Directeur. Der Directeur wird vom Innenminister ernannt. Das Department gliedert sich in in Städte (Cite) und Kantone (Canton). An der Spitze der Gouvernementsverwaltung steht der Gouverneur im Range eines Marschalls. Der Gouverneur wird vom Connetable ernannt. Die Gliederung der Gouvernements wird durch das Gesetz bestimmt. Bei den autonomen Gebieten wird zwischen den guffmanisch kasemuffisch geprägten Emiraten unter der Führung eines Emirs, den dionisch geprägten Demen unter Führung eines Chilliarchen und dem Rabbinat Massada unterschieden wobei die Demen de facto Departments gleichgestellt sind. Die Verwaltung und Gliederung der autonomen Gebiete wird ansonsten durch die Verwaltung der autonomen Gebiete bestimmt.
§16.4 Le Cantons, Cites et Communes
An der Spitze der Kantonsverwaltung steht der Intendant. Der Intendant wird vom Praefecten ernannt. Die Kantone gliedern sich in Kommunen (Commune). An der Spitze der Stadtverwaltung steht der Bürgermeister (Maire). Der Bürgermeister wird von den Wahlberechtigten gewählt. Das Stadtrecht wird vom Kaiser gewährt. Städte werden in Abhängigkeit von Ihrer historischen und faktisch holistischen Bedeutung klassifiziert. Cite de Digue für Städte, die der guffmanischen Flut widerstanden. Bonne Ville de l'Empire Outremer durch kaiserliches Dekret. An der Spitze der Communeverwaltung steht ebenfalls ein Bürgermeister der auch gewählt wird.