Artikel 21 Initiative

Die Wiederaufnahme des Spielbetriebes ist mit einem Zeitsprung von sechs Monaten verbunden. Als Faustregel soll hier gelten, dass alle Postings vor dem 01.02.2023 vor dem Zeitsprung anzusiedeln sind, alle Postings seit dem 01.02.2023 nach dem Zeitsprung zu verorten sind. Was in der Zwischenzeit geschehen ist werden wir für die einzelnen Plots separat festlegen und an geeigneter Stelle veröffentlichen. Dies wird zumeist durch ein Posting in den offenen Threads geschehen. Diese Aktion basiert auch auf dem Gedanken, dass der Spielbetrieb gestrafft werden soll um sich auf eine kleine Anzahl von offenen Handlungssträngen fokussieren zu können. Näheres ist noch festzulegen, Fragen können jederzeit an die Kaiserin oder den Seneschall gestellt werden.
  • Artikel 21: L’Initiative de Sécurité - Die Gesetzesinitiative

    Artikel 21: L’Initiative de Sécurité

    Die Gesetzesinitiative

    Die Gesetzesinitiative kann von folgenden Organen ausgehen: Dem Empereur vertreten durch den Groß-Chambellan, den Mitgliedern der Convention National, den Dirigenten der Ressorts und dem Tribunal de Justice. Ein Gesetzgebungsantrag ist eine Woche vor der Abstimmung in schriftlicher Form allen Mitgliedern der Convention National, den Mitgliedern der Haut-Cour und dem Grand Chambellan zur Kenntnis zu bringen. Der Gesetzgebungsantrag kann bis drei Tage vor der Abstimmung vom Grand Chambellan an das Tribunal de Justice zur verfassungsrechtlichen Prüfung verwiesen werden. Wenn der Gesetzgebungsantrag nicht zur verfassungsrechtlichen Prüfung an das Tribunal de Justice verwiesen wurde, ist der Gesetzgebungsantrag zwei Tage vor der Abstimmung in geeigneter Weise der Öffentichkeit bekannt zu machen.