Adelsregister
gemäß Artikel 44 der Verfassung
Adelsregister
gemäß Artikel 44 der Verfassung
Die Familie
Saint-Omer
wird auf Basis des Artikels 8f der Verfassung als
Famille de Premier Cru Classé
anerkannt.
Das Wappen derer zu Saint-Omer zeigt
in blauem Schild einen goldenen Balken.
Die Familie ist berechtigt den Hoplon zu führen.
Die Familie
Montmorency
wird auf Basis des Artikels 8ƒ der Verfassung als
Famille de Troisième Cru Classé
anerkannt.
Die Familie ist berechtigt die Sautisse zu führen.
Die Familie
Blanquefort
wird auf Basis des Artikels 8ƒ der Verfassung als
Famille de Premier Cru Classé
anerkannt.
im Blauen Schild einen schwarzen Löwen.
Die Familie ist berechtigt den Hoplon zu führen.
Die Familie
wird auf Basis des Artikels 8ƒ der Verfassung als
Famille de Premier Cru Classé
anerkannt.
Die Familie ist berechtigt den Hoplon zu führen.
Die Familie
de la Fontaine
wird auf Basis des Artikels 8ƒ der Verfassung als
Famille de Troisième Cru Classé
anerkannt.
Das Wappen derer zu de la Fontaine zeigt in grün einen silbernen Brunnen.
Die Familie ist berechtigt die Sautisse zu führen.
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